Kreisgruppe Bonn

Bebauungsplan Nr. 7425-24, Ortsteil Buschdorf

10. Januar 2013

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7425-24, Ortsteil Buschdorf

Sehr geehrter Herr Maaß,

sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Bonn trägt in dem oben genannten Verfahren die folgenden Bedenken und konkreten Anregungen vor:

Wir erkennen an, dass für die Stadt Bonn in den kommenden Jahren ein erhöhter Bedarf an Wohnraum besteht und befürworten, dass dieser vor allem durch Nachverdichtung im innerstädtischen Bereich geschaffen werden soll. Gegen die Errichtung von Mehr- und Einzelfamilienhäusern im Plangebiet bestehen keine grundsätzlichen Bedenken, da es sich größtenteils um eine intensiv genutzte Obstbaumplantage handelt. Wir weisen jedoch darauf hin, dass sich im südwestlichen Randbereich des Plangebiets, entlang der Bahntrasse, eine schützenswerte Ruderalfläche befindet, die im Rahmen der Biotopkartierung erfasst wurde (BK 5208-006) und erhalten werden sollte.

Entlang der Bahngleise konnte sich eine artenreiche Gebüschbrache entwickeln, die als Rückzugs- und Vernetzungsbiotop wichtig ist für Hecken- und Gebüschbrüter, Schmetterlinge und Insekten. Im südlichen Bereich der Brache, angrenzend an das Gelände des Autoverwerters, hat sich ein Buschwald gebildet, der von Höhlenbrütern wie z.B. dem Specht genutzt wird. Da diese Teillebensräume und Vernetzungsbiotope in unserem städtischen Raum immer weniger werden, diese aber für das Überleben der Arten von großer Bedeutung sind, plädieren wir dafür, den von der Biotopkartierung erfassten Bereich von der Bebauung auszusparen und die Fläche weiterhin der natürlichen Sukzession zu überlassen.

Ein weiterer Aspekt betrifft eine mögliche Dachbegrünung der Einfamilienhäuser. Ein Begrünungsgebot für Dachflächen ist bisher nicht vorgesehen. Der BUND Bonn hat in einem Bürgerantrag zur Dachbegrünung folgende Stellungnahme der Verwaltung erhalten (Drucksache 0912064ST3): „Nach dem Baugesetzbuch kann die Gemeinde in einem Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen vorsehen, dass für bauliche Anlagen Bepflanzungen vorzunehmen und zu erhalten sind. Von dieser Festsetzungsmöglichkeit wird in Bonn seit vielen Jahren bei verschiedenen Fallgestaltungen Gebrauch gemacht: (…) Ein weiterer Grund für die Festsetzung von Dachbegrünungen in einem Bebauungsplan ist die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, die am Ort des Eingriffs ausgeglichen werden sollen. (…)Schließlich kommen auch Festsetzungen zur Dachbegrünung in Frage, die einen gewissen Ausgleich für den Verlust an Freiraum durch Bebauung bewirken, ohne jedoch formal eine Kompensation im Sinne der Eingriffsregelung nach dem Naturschutzgesetz darzustellen. (…)Die Verwaltung beabsichtigt darüber hinaus wie schon bisher, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Festsetzung von Maßnahmen zur Begrünung von Gebäuden aus städtebaulichen Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist.“ Wir regen an, bei der aktuellen Planung als eine Maßnahme zur Kompensation des Eingriffs eine Festsetzung im B-Plan zur Dachbegrünung zu treffen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Corinna Reineke