Kreisgruppe Bonn

Bebauungsplan Vilich-Müldorf Wohnpark II

24.02.2011

 

Bebauungsplan Vilich-Müldorf

Sehr geehrte Frau Müller,
sehr geehrte Damen und Herren,

der BUND Bonn trägt in dem oben genannten Verfahren die folgenden Bedenken und konkreten Anregungen vor:
Die Grünplanung für das Gebiet sieht vor, dass der Mühlenbach als Ausgleichsmaßnahme aufgewertet und renaturiert werden soll. Diese ortsnahe Ausgleichsmaßnahme begrüßen wir. Um die renaturierte Bachzone jedoch wirklich dauerhaft ökologisch aufzuwerten und für den Biotopverbund nutzbar zu machen, sind
a) ausreichend Freiflächen für eine naturnahe Entwicklung des Bachlaufs und seiner Aue vorzuhalten und
b) der Bachlauf oberhalb der B 56 und unterhalb der Stadtbahnlinie in das Renaturierungskonzept einzubeziehen und die jeweiligen Durchlässe für eine bessere Verknüpfung der Bachabschnitte aufzuweiten (was letztlich auch dem schadlosen Hochwasserabfluss dient) und
c) eine angemessene Verbindung von Erholungs- und Naturschutzfunktion des Bachlaufs zu gewährleisten durch eine Wegeführung des öffentlichen Fußwegs, die diesen abschnittsweise auch weiter weg vom Bachlauf verlaufen lässt.
Von den vier Planungskonzepten scheint nur der Entwurf von Post und Welter diese Anforderungen konsequent umzusetzen. Wir regen daher an, die in diesem Entwurf vorgelegten Überlegungen zur Entwicklung des Bachlaufs zur Grundlage der weiteren Planung zu machen.
Die Grünplanung richtet sich darüber hinaus nicht an ruderalen Vorbildern aus, sondern bleibt konservativ gehölzorientiert. Die Anpflanzung von Bäumen sollte im Aufenthaltsbereich Mensch und entlang wichtiger Fußwege gebündelt werden. Die geplante Baumreihe an der Trasse der
Strassenbahnlinie 66 sollte jedoch weg gelassen werden, um der im Bereich der Bahngleise lebenden Zauneidechse gerecht zu werden. Die Zauneidechse, als stark gefährdete und gem. BNatSchG und FFH-Richtlinie Anhang 5 streng geschützter Art, benötigt als Lebensraum offene Flächen, möglichst mit vielen blühenden und damit Insekten anziehenden Kräutern, mit eingestreuten Sonnenplätzen auf Steinen und Holz sowie Eiablageplätzen in lockerem Sand oder Erde. Auch Hauskatzen sollten von Eidechsenpopulationen ferngehalten werden. Maßnahmen zum Schutz wie das Überkronen der Sonnenplätze der Eidechsen mit Estrichmatten oder verdorrten stacheligen Rosenschnittranken helfen dabei. In dem Gebiet sind die Knoblauchkröte und die Wechselkröte durch die fehlende Rücksichtnahme mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgestorben. Noch kommen jedoch die Kreuzkröte und der Kammmolch als weitere planungsrelevante Arten vor. Wir regen in diesem Zusammenhang daher an, den landschaftspflegerischen Begleitplan nicht nur auf avifaunistische Untersuchungen zu beschränken, sondern auch die Bedeutung der Fläche als Lebensraum und Biotopverbundfläche für Amphibien und Reptilien zu untersuchen und ggf. entsprechende Entwicklungsmaßnahmen vorzusehen. Anbei finden Sie eine Karte des LANUV zum Biotopverbund in dieser Region (Anlage). Wir fordern die Verwaltung dazu auf, bei Vorliegen des LBP den Naturschutzverbänden erneut die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Schutzgebiete oder geschützte Biotope sind auf der Fläche zwar nicht vorhanden, der größte Teil wird aber von einer Wiese eingenommen, die zwar als Fettwiese eingestuft wurde, im Gegensatz zur typischen Ausprägung von Fettwiesen aber artenreich, d.h. blumenbunt und blütenreich ist. Gleiches gilt für die an den Mühlenbach angrenzende Fläche, die in der Vorlage als krautreich bezeichnet wird. Auch von der Biologischen Station wird der Blütenreichtum dieser Fläche bestätigt. Weil blütenreiche Flächen aber in unserer ausgeräumten Landschaft selten geworden sind und in der Intensivlandwirtschaft überhaupt nicht mehr vorkommen, stellt die Beseitigung dieser für die Biologische Vielfalt unabdingbaren Ressource einen schwerwiegenden Eingriff dar, der unbedingt auszugleichen ist. Über die Bepflanzung des Lärmschutzwalls und der Bachrenaturierung hinaus muss auch ein funktioneller Ausgleich (Ersatz) des wegfallenden Blütenangebots sichergestellt werden.
Ein Begrünungsgebot für Dachflächen sieht die Stadt nicht vor, auch keine Anböschung der randstehenden Gebäude, wodurch kleinere bodengebundene Tiere auch diese Gründachflächen mit nutzen könnten. Der BUND Bonn hat in einem Bürgerantrag zur Dachbegrünung folgende Stellungnahme der Verwaltung erhalten (Drucksache 0912064ST3): „Nach dem Baugesetzbuch kann die Gemeinde in einem Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen vorsehen, dass für bauliche Anlagen Bepflanzungen vorzunehmen und zu erhalten sind. Von dieser Festsetzungsmöglichkeit wird in Bonn seit vielen Jahren bei verschiedenen Fallgestaltungen Gebrauch gemacht: (…) Ein weiterer Grund für die Festsetzung von Dachbegrünungen in einem Bebauungsplan ist die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, die am Ort des Eingriffs ausgeglichen werden sollen. (…)Schließlich kommen auch Festsetzungen zur Dachbegrünung in Frage, die einen gewissen Ausgleich für den Verlust an Freiraum durch Bebauung bewirken, ohne jedoch formal eine Kompensation im Sinne der Eingriffsregelung nach dem Naturschutzgesetz darzustellen. (…)Die Verwaltung beabsichtigt darüber hinaus wie schon bisher, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Festsetzung von Maßnahmen zur Begrünung von Gebäuden aus städtebaulichen Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist.“ Wir regen an, bei der aktuellen Planung zu prüfen, ob als eine Maßnahme zur Kompensation des Eingriffs eine Festsetzung im B-Plan zur Dachbegrünung in Frage kommt.
Die im Punkt 8 „Klimaschutz/Energie“ der Allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung dargestellten Planungsziele werden dem Ziel einer nachhaltigen Stadtentwicklung nicht gerecht. Bonn profiliert sich als Zentrum der internationalen Klima- und Umweltpolitik und hat somit eine besondere Vorbildfunktion (Zitat aus der website der Stadt Bonn Rubrik Klimaschutz & Energie: „Als Mitglied des Klimabündnisses hat sich die Stadt gemeinsam mit über 1.300 Kommunen aus 17 europäi-schen Ländern das Ziel gesetzt, ihre CO2-Emissionen aus dem Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 um 50% zu reduzieren. Langfristig soll ein nachhaltiges Niveau von 2,5 Tonnen CO2 pro Einwohner erreicht werden.“). Besonders hohe Energieeffizienzstandards nur für einzelne Baufelder anzustreben wird diesem Anspruch überhaupt nicht gerecht. Hier erwarten wir von der Stadt Bonn eine sehr viel deutlicheres Signal und eine verbindliche Festschreibung von hohen Energieeffizienzstandards für alle Bauherren und Investoren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Corinna Reineke