05.12.2011
B-Plan Nr. 7924-17, „Frankenweg“, Schwarz-Rheindorf
Sehr geehrter Herr Haase,
der BUND Bonn begrüßt bei Bauvorhaben grundsätzlich die Nachverdichtung im innerstädtischen Raum, wie es im vorliegenden Verfahren erfolgen soll. Wir haben allerdings folgende Anmerkungen, die wir bitten möchten bei der Planung zu berücksichtigen:
Westlich und südlich des Plangebiets befinden sich schutzwürdige Biotope, die in das Biotopkataster der Stadt Bonn aufgenommen sind (BK 5208-550 und 5208-553). Es handelt sich hierbei um Flächen der Grünland- und Obstbrachen, die als Trittsteinbiotope wichtig sind für Schmetterlinge und Höhlenbrüter. Auf dem Plangebiet befinden sich ebenfalls Biotoptypen der Garten- und Obstbaumbrache, die Funktion dieser Fläche als Trittstein für die genannten Arten sollte soweit wie möglich erhalten bleiben. Wir regen daher an, eine lockere, offene Bebauung vorzunehmen mit einem möglichst hohen Grünflächenanteil. Planvariante A erscheint uns hierfür am geeignetsten. Die verbleibenden Grünflächen sollten möglichst extensiv bewirtschaftet werden, so könnte z.B. ein Teil der Rasenflächen in Wildblumenwiesen überführt werden. Der Grünstreifen zur Niederkasseler Strasse hin sollte mit insektenblütigen Laubgehölzen und Stauden bepflanzt werden, um als Nahrungsquelle für Insekten zu dienen und den Biotopverbund zur benachbarten Fläche auf der gegenüberliegenden Seite der Niederkasseler Strasse zu erhalten.
Darüber hinaus regen wir an, im Bebauungsplan eine Festsetzung zur Dachbegrünung zu treffen.
Der BUND Bonn hat in einem Bürgerantrag zur Dachbegrünung folgende Stellungnahme der Verwaltung erhalten (Drucksache 0912064ST3): „Nach dem Baugesetzbuch kann die Gemeinde in einem Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen vorsehen, dass für bauliche Anlagen Bepflanzungen vorzunehmen und zu erhalten sind. Von dieser Festsetzungsmöglichkeit wird in Bonn seit vielen Jahren bei verschiedenen Fallgestaltungen Gebrauch gemacht: (…) Ein weiterer Grund für die Festsetzung von Dachbegrünungen in einem Bebauungsplan ist die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft, die am Ort des Eingriffs ausgeglichen werden sollen. (…)Schließlich kommen auch Festsetzungen zur Dachbegrünung in Frage, die einen gewissen Ausgleich für den Verlust an Freiraum durch Bebauung bewirken, ohne jedoch formal eine Kompensation im Sinne der Eingriffsregelung nach dem Naturschutzgesetz darzustellen. (…)Die Verwaltung beabsichtigt darüber hinaus wie schon bisher, bei der Aufstellung von Bebauungsplänen in jedem Einzelfall zu prüfen, ob eine Festsetzung von Maßnahmen zur Begrünung von Gebäuden aus städtebaulichen Gründen erforderlich und verhältnismäßig ist.“ Wir regen an, bei der aktuellen Planung zu prüfen, ob als eine Maßnahme zur Kompensation des Eingriffs eine Festsetzung im B-Plan zur Dachbegrünung in Frage kommt.
Des weiteren weisen wir darauf hin, dass sich die Stadt Bonn als Zentrum der internationalen Klima- und Umweltpolitik profiliert und somit eine besondere Vorbildfunktion hat (Zitat aus der website der Stadt Bonn Rubrik Klimaschutz & Energie: „Als Mitglied des Klimabündnisses hat sich die Stadt gemeinsam mit über 1.300 Kommunen aus 17 europäischen Ländern das Ziel gesetzt, ihre CO2-Emissionen aus dem Jahr 1990 bis zum Jahr 2030 um 50% zu reduzieren. Langfristig soll ein nachhaltiges Niveau von 2,5 Tonnen CO2 pro Einwohner erreicht werden.“). Es sollten daher bei der geplanten Bebauung hohe Energieeffizienzstandards angestrebt werden. Hier erwarten wir von der Stadt Bonn ein deutliches Signal und eine verbindliche Festschreibung von hohen Energieeffizienzstandards für alle Bauherren und Investoren.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Corinna Reineke